
Pferdepass und Identifizierung von Ihrem Pferd
Innerhalb der EU sind alle Besitzer dazu verpflichtet, einen Pferdepass für die in ihrem Besitz befindlichen Pferde zu haben. Bevor ein Pass beantragt werden kann, müssen Fohlen und auch erwachsene Pferde durch einen Mikrochip identifiziert werden können.
Fohlen in der EU müssen bis zum 31. Dezember im Jahre ihrer Geburt einen Mikrochip und Pferdepass haben. Mit Ausnahme von außergewöhnlichen Situationen sollten Pferde nicht ohne den dazugehörigen Pferdepass transportiert werden.
Bestimmungen der FEI zur Identifizierung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.fei.org/veterinary/identification-and-passports