
Tierärztliche Grenzkontrollstellen
Die Veterinärkontrollen an den Grenzen ermöglichen es sicherzustellen, dass alle lebenden Tiere, die in die EU eingeführt werden, die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsanforderungen einhalten.
Daher müssen alle lebende Tiere diesen Kontrollen bei Eintritt in die Europäische Union unterzogen werden - dies erfolgt an der der Grenzkontrollstelle (BIP)
Sie finden eine Liste aller Grenzkontrollstellen (BIP) und deren Kontaktdaten auf der Website der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/food/animal/bips/bips_contact_en.htm
An diesen Grenzkontrollstellen wird ein GVDE (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) erstellt und das Pferd kann seine Reise innerhalb der EU fortsetzen.